
Die kurze Antwort: Die Verordnung regelt, welche Geräte neu verkauft werden dürfen, nicht welche Sie betreiben dürfen. Ihre vorhandene Anlage bleibt nutzbar, wartbar und im Reparaturfall nachfüllbar. Für Split-Wandgeräte bis 12 Kilowatt greift die nächste Stufe zum 1. Januar 2029, nicht 2027.
Wichtig vorab: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Für Ihren Fall verbindlich sind nur die zuständige Behörde und eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Kaum ein Thema erzeugt beim Klimaanlagenkauf so viel Verunsicherung wie das Kältemittel. In Foren steht, R32 werde 2027 verboten. Im Baumarkt heißt es, man solle lieber warten. Und irgendwo schwingt die Sorge mit, das teure Gerät sei in fünf Jahren Sondermüll.
Die Wahrheit ist unspektakulärer, und sie lässt sich an einer einzigen Unterscheidung festmachen.
Inverkehrbringen ist nicht Betrieb
Die F-Gase-Verordnung regelt in erster Linie, welche Geräte neu auf den Markt gebracht werden dürfen. Sie verbietet nicht, vorhandene Anlagen weiter zu benutzen.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Foren-Diskussionen entgleisen. Wenn ab einem Stichtag keine neuen Geräte mit einem bestimmten Kältemittel mehr verkauft werden dürfen, heißt das nicht, dass Ihre bestehende Anlage abgeschaltet werden muss. Vorhandene Anlagen können weiter betrieben, gewartet und im Servicefall nachgefüllt werden. Ein generelles Betriebs- oder Serviceverbot für R32 gibt es nicht.
Was F-Gase sind und warum reguliert wird
F-Gase sind fluorierte Treibhausgase. Sie transportieren im Kältekreis die Wärme und sind technisch hervorragend geeignet. Ihr Problem ist die Klimawirkung, wenn sie entweichen. Gemessen wird sie im GWP-Wert, dem Treibhauspotenzial im Vergleich zu Kohlendioxid.
Das früher übliche R410A liegt bei rund 2.088. Das heute verbreitete R32 liegt bei etwa 675, also deutlich niedriger. Propan, in der Kältetechnik R290 genannt, liegt bei rund 3. Die Regulierung schiebt den Markt schrittweise in Richtung niedriger GWP-Werte.
Die Fristen, die Privatkäufer betreffen
Für Split-Klimageräte im Wohnbereich, also die Klasse bis 12 Kilowatt, sieht die aktuelle Verordnung zwei Stufen vor. Ab dem 1. Januar 2029 dürfen neue Luft-Luft-Splitsysteme dieser Größe nicht mehr mit Kältemitteln ab einem GWP von 150 in Verkehr gebracht werden. Damit fällt R32 für Neugeräte dieser Klasse weg. Ab 2035 folgt eine weitere Verschärfung, jeweils mit Ausnahmen aus Sicherheitsgründen.
Wichtig für die Einordnung: Der oft zitierte Stichtag 1. Januar 2027 gehört zu anderen Gerätekategorien, nämlich Luft-Wasser-Splitsystemen und Wärmepumpen sowie steckerfertigen Raumklimageräten. Wer ein Wandgerät für das Wohnzimmer sucht, liest dort die falsche Zeile.
Für mobile Monoblockgeräte gilt allerdings genau dieser frühe Stichtag: Steckerfertige Raumklimageräte bis 12 Kilowatt dürfen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr mit Kältemitteln ab einem GWP von 150 in Verkehr gebracht werden, ab 2032 gar nicht mehr mit F-Gasen. Wer über ein mobiles Gerät nachdenkt, findet die Einordnung unter Split oder mobil. Für den Betrieb eines bereits gekauften Geräts ändert sich dadurch nichts.
Lohnt es sich zu warten?
Aus unserer Sicht nicht, und das ist eine der wenigen Stellen, an denen wir eine klare Empfehlung geben.
Wer heute ein R32-Gerät kauft, hat eine Anlage mit einer üblichen Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren, die er über diesen Zeitraum betreiben und warten darf. Wer stattdessen auf R290-Wandgeräte wartet, wartet auf einen Markt, der im Wohnbereich noch schmal ist. Propan ist brennbar, Sicherheitsklasse A3, was höhere Anforderungen an Füllmenge und Aufstellung stellt. Für Außenaufstellung bei Wärmepumpen ist das gelöst, bei Innengeräten in Wohnräumen ist es aufwendiger.
Realistisch ist eher das Gegenteil: Je näher der Stichtag rückt, desto eher werden Restbestände abverkauft und desto knapper wird die Auswahl. Wer ohnehin in den nächsten Jahren kaufen will, hat jetzt die größere Auswahl.
Was sich beim Service ändern kann
Ehrlich gesagt lässt sich das nicht seriös vorhersagen. Die Verordnung senkt die verfügbaren Mengen an F-Gasen schrittweise ab. Was das langfristig für den Preis von Nachfüllmengen bedeutet, hängt von Marktentwicklungen ab, die niemand belastbar kennt.
Was sich sagen lässt: Eine dichte Anlage verbraucht kein Kältemittel. Nachfüllen ist kein Wartungsschritt, sondern ein Reparaturfall. Wenn ein Fachbetrieb Ihnen regelmäßiges Nachfüllen als normal verkauft, ist das ein Warnsignal für eine Undichtigkeit.
Am Ende der Nutzungszeit greift die Verordnung noch einmal: Das Kältemittel muss vor der Entsorgung zurückgewonnen werden, unabhängig von der Füllmenge. Was das für den Abbau bedeutet, steht unter Klimaanlage entsorgen.
Was die Verordnung für die Montage bedeutet
Arbeiten am Kältekreis dürfen nur zertifizierte Betriebe ausführen. Das betrifft das Befüllen, das Vakuumieren, die Dichtheitsprüfung und die Inbetriebnahme. Für Sie heißt das zweierlei.
Erstens: Die Montage einer fest installierten Splitanlage ist kein Heimwerkerprojekt, unabhängig davon, was Videoplattformen zeigen. Zweitens: Lassen Sie sich den Nachweis zeigen. Ein seriöses Angebot nennt die Zertifizierung und weist die Inbetriebnahme samt Protokoll aus. Wie Sie ein Angebot sonst noch prüfen, steht im Beitrag zu den Kosten mit Montage.
Was Sie beim Kauf konkret beachten sollten
- R32 ist derzeit der Standard für Split-Wandgeräte im Wohnbereich und für heutige Käufe unproblematisch.
- R410A meiden. Wenn Ihnen ein Restposten mit diesem Kältemittel angeboten wird, ist der niedrige Preis kein Schnäppchen.
- Füllmenge im Datenblatt prüfen. Sie entscheidet mit darüber, ob und wann Prüfpflichten greifen. Bei üblichen Anlagen im Privathaushalt liegen die Mengen darunter.
- Zertifizierung des Betriebs erfragen, bevor Sie unterschreiben.
Rechtlicher Hinweis
Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten und tun das hier auch nicht. Was Sie oben lesen, ist redaktionell aufbereitete allgemeine Information. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. Fristen und Ausnahmen der F-Gase-Verordnung sind technisch differenziert und können sich politisch ändern. Für Ihr konkretes Gerät gibt das Datenblatt Auskunft, für die Installation der zertifizierte Fachbetrieb.
Wir geben die Rechtslage nach bestem Wissen wieder, wir machen sie nicht. Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung ändern sich, und der Stand oben nennt den Tag, an dem wir zuletzt geprüft haben. Bitte sehen Sie vor einer Entscheidung selbst nach, ob sich etwas geändert hat, und holen Sie im Zweifel Auskunft bei der zuständigen Stelle ein.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Anhang IV. Die Fristen stehen dort nach Gerätekategorie getrennt: Luft-Wasser-Einzelsplit bis 12 kW ab 2027 (ab 2035 ohne F-Gase), steckerfertige Raumklimageräte bis 12 kW ab 2027 (ab 2032 ohne F-Gase), Luft-Luft-Einzelsplit bis 12 kW ab 2029 (ab 2035 ohne F-Gase). Abgerufen am 8. September 2026.
- Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik: Die novellierte F-Gase-Verordnung (PDF, Stand 12/2024): Übersicht der Inverkehrbringensverbote nach Gerätekategorie. Abgerufen am 15. September 2026.
Klima-Insider Redaktion
Recherchiert und geschrieben von der Klima-Insider-Redaktion. Wir verkaufen keine Geräte und montieren nichts, deshalb können wir auch schreiben, wann sich eine Anlage nicht lohnt. Wie wir arbeiten und wo unsere Grenzen liegen, steht in der Methodik und unter Über uns.
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