
Die kurze Antwort: Ein mobiles Gerät dürfen Sie überall aufstellen. Sobald gebohrt wird und ein Außengerät an die Fassade kommt, brauchen Sie eine Erlaubnis: als Mieter vom Vermieter, als Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft. Dazu kommen Lärmgrenzen gegenüber den Nachbarn und, je nach Land, das Baurecht.
Wichtig vorab: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Für Ihren Fall verbindlich sind nur die zuständige Behörde und eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Die vier Fragen, die vor dem Kauf geklärt sein sollten
Wir haben die Rechtsthemen bewusst in vier Beiträge getrennt, weil sie unterschiedliche Adressaten haben. Wer zur Miete wohnt, braucht andere Antworten als eine Wohnungseigentümerin, und beide brauchen die Lärmfrage.
- Darf ich überhaupt? Das hängt daran, ob Sie Eigentum, Sondernutzungsrecht oder eine Mietsache verändern.
- Wen muss ich fragen? Vermieter, Eigentümergemeinschaft, Bauamt, im Zweifel mehrere.
- Wie laut darf es werden? Maßgeblich sind die Richtwerte am Nachbarfenster, nicht die Angabe auf dem Datenblatt.
- Wer darf montieren? Fest installierte Splitgeräte enthalten Kältemittel. Das schließt die Eigenmontage praktisch aus.