
Die kurze Antwort: R32 ist bei Split-Wandgeräten heute Standard und über die Lebensdauer unproblematisch. R290 hat ein deutlich geringeres Treibhauspotenzial, ist im Wohnbereich wegen der Brennbarkeit aber noch selten. Warten lohnt selten, weil die Auswahl mit näher rückendem Stichtag eher schmaler wird.
Wer heute ein Splitgerät kauft, bekommt fast immer R32. Wer nach Zukunftssicherheit fragt, hört R290. Beide Antworten sind richtig, sie beziehen sich nur auf verschiedene Zeitpunkte. Die Frage ist also weniger, welches Kältemittel besser ist, sondern welches für Ihren Kauf jetzt passt.
Was die beiden unterscheidet
R32 ist ein fluoriertes Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial von etwa 675. Es ist schwer entflammbar, in der Sicherheitsklasse A2L eingeordnet, und seit Jahren der Standard bei Split-Wandgeräten.
R290 ist Propan, ein natürliches Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial von etwa 3. Damit ist es klimatisch praktisch unbedenklich. Es ist aber brennbar, Sicherheitsklasse A3, und das bestimmt, wo und wie es eingesetzt werden darf.
| Merkmal | R32 | R290 (Propan) |
|---|---|---|
| Treibhauspotenzial | etwa 675 | etwa 3 |
| Sicherheitsklasse | A2L, schwer entflammbar | A3, brennbar |
| Bei Split-Wandgeräten | Standard | noch selten |
| Typisch verbaut in | Split-Wandgeräten | Wärmepumpen, Monoblocks |
| Folge der Brennbarkeit | keine Vorgaben | Füllmenge je Raumgröße |
Warum R290 im Wohnraum noch selten ist
Die Brennbarkeit führt zu Vorgaben für die maximale Füllmenge in Abhängigkeit von der Raumgröße und zu Anforderungen an die Aufstellung. Bei einer Wärmepumpe, die als geschlossene Einheit draußen steht, lässt sich das gut lösen. Bei einem Splitgerät, dessen Kältemittel bis ins Wohnzimmer geführt wird, ist es aufwendiger.
Deshalb finden Sie R290 heute vor allem bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und bei Monoblock-Geräten, seltener bei klassischen Split-Wandgeräten für Wohnräume. Das kann sich ändern, aktuell ist die Auswahl aber schmal.
Was die Fristen bedeuten
Die F-Gase-Verordnung schränkt schrittweise ein, welche Kältemittel in neuen Geräten in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Luft-Luft-Splitsysteme bis 12 Kilowatt greift die nächste Stufe zum 1. Januar 2029, eine weitere folgt 2035.
Wichtig zur Einordnung, weil es ständig verwechselt wird: Diese Fristen betreffen den Verkauf neuer Geräte, nicht den Betrieb vorhandener Anlagen. Ihre bestehende Anlage können Sie weiter betreiben, warten und im Reparaturfall nachfüllen lassen. Ausführlich steht das unter F-Gase-Verordnung einfach erklärt.
Was das für Ihren Kauf heißt
Ein heute gekauftes R32-Gerät hat eine übliche Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren und darf über diesen Zeitraum betrieben und gewartet werden. Sie kaufen also nichts, das in drei Jahren stillgelegt wird.
Umgekehrt gilt: Wenn Sie ohnehin ein passendes R290-Gerät für Ihren Anwendungsfall finden, spricht wenig dagegen. Sie kaufen dann ein Gerät mit sehr niedrigem Treibhauspotenzial und müssen sich um künftige Verschärfungen keine Gedanken machen.
Wovon wir abraten, ist das Warten. Je näher der Stichtag rückt, desto eher werden Restbestände abverkauft und desto schmaler wird die Auswahl. Wer in den nächsten Jahren kaufen will, hat jetzt mehr Modelle zur Wahl.
R410A: Finger weg bei Neugeräten
Wenn Ihnen ein Restposten mit R410A angeboten wird, ist der niedrige Preis kein Schnäppchen. Das Treibhauspotenzial liegt bei rund 2.088, und die verfügbaren Mengen werden über die Jahre knapper. Für ein Neugerät ist das die falsche Richtung.
Was für beide gilt
- Fachmontage ist Pflicht. Arbeiten am Kältekreis dürfen nur zertifizierte Betriebe ausführen, unabhängig vom Kältemittel.
- Dichtheit zählt mehr als der Stoff. Kältemittel ist kein Verbrauchsmaterial. Wer nachfüllen muss, hat eine Undichtigkeit.
- Die Füllmenge steht im Datenblatt und ist bei R290 zusätzlich für die zulässige Raumgröße relevant.
- Effizienz hängt nicht allein am Kältemittel. Vergleichen Sie SEER und SCOP, nicht nur den Stoff.
Kurz gefasst
Für ein Split-Wandgerät im Wohnraum ist R32 heute die praktikable Wahl, und sie ist über die Lebensdauer des Geräts unproblematisch. R290 hat das deutlich geringere Treibhauspotenzial, ist im Wohnbereich aber noch schwach vertreten. Entscheidend für die Betriebskosten bleiben ohnehin die Effizienzwerte und die Auslegung, nicht der Buchstabe auf dem Typenschild.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Anhang I mit den Treibhauspotenzialen: R32 675, R410A 2.088. Propan (R290) ist kein fluoriertes Treibhausgas; sein Treibhauspotenzial wird mit etwa 3 angegeben.
- Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik: Zertifizierungen von Personal nach ChemKlimaschutzV: Die Zertifizierungspflicht für Installation, Wartung, Reparatur und Rückgewinnung gilt auch für Anlagen mit den Alternativstoffen Ammoniak, Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffen, also auch für Propan. Abgerufen am 15. September 2026.
Klima-Insider Redaktion
Recherchiert und geschrieben von der Klima-Insider-Redaktion. Wir verkaufen keine Geräte und montieren nichts, deshalb können wir auch schreiben, wann sich eine Anlage nicht lohnt. Wie wir arbeiten und wo unsere Grenzen liegen, steht in der Methodik und unter Über uns.
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