Redaktionell unabhängig, ohne eigenen Shop Werbung gekennzeichnet Stand September 2026
Förderung

Förderung für Klimaanlagen

Stand: 16. September 2026Klima-Insider RedaktionLesezeit rund 6 Minuten

Schaubild: Weiche zwischen Kühlen ohne Förderung und Heizen mit möglicher Heizungsförderung
Für reines Kühlen gibt es keine Förderung. Alles Weitere hängt am Heizen.

Die kurze Antwort: Für reines Kühlen gibt es keine Förderung. Nur wenn eine reversible Splitanlage tatsächlich als Heizung dient und die Heizlast deckt, kommt sie überhaupt in Betracht. Die beworbenen Höchstsätze setzen den Austausch einer fossilen Heizung und weitere Boni voraus, die im typischen Fall nicht zutreffen.

Wichtig vorab: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Auskunft der zuständigen Förderstelle und, in Steuerfragen, eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Wer nach Förderung für Klimaanlagen sucht, findet zuerst Werbung. „Bis zu 70 Prozent Zuschuss“ steht auf vielen Anbieterseiten, manchmal direkt neben einem Wandgerät fürs Wohnzimmer. Diese Zahl existiert tatsächlich. Sie hat mit dem typischen Fall nur nichts zu tun.

Wir gehen die Bedingungen der Reihe nach durch, damit Sie in zwei Minuten wissen, ob sich ein Antrag für Sie überhaupt lohnt.

Die erste Weiche: kühlen oder heizen?

Für reines Kühlen gibt es keine Förderung. Kein Bundesprogramm bezuschusst ein Gerät, das im Sommer die Wohnung herunterkühlt. Wenn Ihr Ziel Kühlung ist und die Heizfunktion ein netter Zusatz wäre, können Sie die Suche an dieser Stelle beenden.

Gefördert wird Heizen. Der Anknüpfungspunkt ist die Heizungsförderung, und dort geht es darum, fossile Wärmeerzeugung zu ersetzen. Eine reversible Splitanlage kann als Luft-Luft-Wärmepumpe grundsätzlich in dieses Raster fallen, aber nur, wenn sie tatsächlich die Rolle der Heizung übernimmt.

Die Bedingungen, an denen es in der Praxis scheitert

Vier Punkte entscheiden, und sie müssen alle erfüllt sein.

  • Das Gerät muss gelistet sein. Es reicht nicht, dass ein Hersteller mit Förderfähigkeit wirbt. Maßgeblich ist die Listung im Wärmeerzeuger-Portal, und für Luft-Luft-Wärmepumpen kommt eine Effizienzanforderung dazu: mindestens A++ im Heizbetrieb. Bei Multisplit zählt die freigegebene Kombination aus Außen- und Innengeräten, nicht das Außengerät allein.
  • Die Anlage muss die Heizlast decken. Gefragt ist ein rechnerischer Nachweis, dass das Gebäude damit beheizt werden kann. Ein einzelnes Wandgerät im Wohnzimmer erfüllt das nicht.
  • Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Wer erst montieren lässt und dann beantragt, bekommt nichts. Dieser Fehler ist der häufigste überhaupt.
  • Fachliche Begleitung ist einzubinden. Bei der Heizungsförderung gehört eine sachverständige Begleitung zum Verfahren.

Dazu kommt ein praktischer Punkt, der oft übersehen wird: Eine Luft-Luft-Anlage bereitet kein Warmwasser. Wer sein Haus vollständig darauf umstellt, braucht für Dusche und Küche weiterhin eine separate Lösung. Das ist bei der Frage, ob die Anlage die Heizung wirklich ersetzt, mitzudenken.

Woher die 70 Prozent kommen

Der Fördersatz setzt sich aus Bausteinen zusammen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt: 30 Prozent Grundförderung, dazu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten fossilen Heizung, der ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte sinkt. Dazu kommt ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent, je nachdem ob das Haushaltsjahreseinkommen unter 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro liegt. Erst die Summe ergibt die hohen Prozentzahlen aus der Werbung.

Gedeckelt ist die Summe bei 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro Jahreseinkommen bei 80 Prozent. Und die Prozente gelten nicht für die Rechnungssumme, sondern für die förderfähigen Kosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, ebenfalls sinkend ab dem 1. Februar 2027, dann um 750 Euro je Halbjahr. Alle Werte nach dem KfW-Merkblatt, Stand Juli 2026, siehe Quellen unten.

Wer erst 2027 baut, sollte einen weiteren Schritt kennen: Nach der Ankündigung der KfW sinkt im ersten Quartal 2027 auch die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent. Im Gegenzug kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für in der EU gefertigte Geräte. Für ein Gerät aus EU-Produktion bleibt es damit rechnerisch beim selben Satz, für ein anderes nicht. Das ist der Punkt, an dem sich Warten am deutlichsten rächen kann.

Für den typischen Privatfall bedeutet das: Wer keine funktionierende Öl- oder Gasheizung ersetzt und nicht unter die Einkommensgrenze fällt, landet deutlich unter dem beworbenen Maximum. Und die Prozente beziehen sich auf förderfähige Kosten, die ihrerseits gedeckelt sind, nicht auf die Rechnungssumme.

Rechnen Sie deshalb nie mit dem Maximalsatz, sondern mit dem, was Ihre Konstellation tatsächlich hergibt. Verbindlich sagt Ihnen das nur die Förderstelle.

Die Alternative, die häufiger passt

Für viele Haushalte ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen der realistischere Weg. Er greift unabhängig von Gerätelisten und Heizlastnachweisen, ist im Volumen kleiner, aber deutlich einfacher zu bekommen.

Wichtig dabei: Beides zusammen geht in der Regel nicht. Wer eine Förderung erhält, kann für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich die Steuerermäßigung geltend machen. Rechnen Sie beide Wege durch, bevor Sie sich festlegen.

Voraussetzung für den Steuerbonus ist außerdem, dass Sie eine Rechnung haben und unbar bezahlen. Barzahlung schließt die Anrechnung aus. Welche Kosten genau begünstigt sind und woran der Abzug sonst noch scheitert, steht unter Klimaanlage von der Steuer absetzen.

Österreich und die Schweiz

In Österreich zielen die Programme auf den Ersatz fossiler Heizungen durch gelistete Systeme. Split-Klimaanlagen finden sich dort in der Regel nicht wieder. Zusätzlich gibt es Landes- und teils Gemeindeförderungen, die sich unterscheiden.

In der Schweiz laufen Gebäudeprogramme über die Kantone, mit entsprechend unterschiedlichen Bedingungen. Auch dort ist der Anknüpfungspunkt der Heizungsersatz, nicht die Klimatisierung.

In beiden Ländern gilt: Die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort ist maßgeblich, nicht die Aussage eines Anbieters.

Wie Sie in zwei Minuten prüfen, ob sich ein Antrag lohnt

  1. Soll die Anlage tatsächlich heizen, oder wollen Sie hauptsächlich kühlen? Bei Letzterem: keine Förderung.
  2. Soll sie das ganze Gebäude beheizen oder einzelne Räume? Bei Einzelräumen wird es schwierig.
  3. Ersetzen Sie eine funktionierende fossile Heizung? Wenn nein, fallen die hohen Boni weg.
  4. Steht das konkrete Gerät auf der Förderliste? Wenn Sie das nicht belegen können, ist der Antrag aussichtslos.
  5. Haben Sie noch nichts beauftragt? Falls doch, ist der Zug abgefahren.

Wenn Sie bei allen fünf Punkten weiterkommen, lohnt das Gespräch mit der Förderstelle und mit einer sachverständigen Begleitung. Wenn Sie schon bei Punkt eins hängenbleiben, sparen Sie sich den Aufwand und schauen stattdessen auf den Steuerbonus.

Was wir hier bewusst nicht tun

Wir nennen die Sätze oben mit Quelle und Stand, aber nie als Zusage. Förderzahlen ändern sich teils mehrfach im Jahr, und eine veraltete Zahl ohne Datum ist in einem Ratgeber schlimmer als gar keine. Was für Ihren Fall tatsächlich herauskommt, sagt Ihnen nur die Förderstelle, und dort tagesaktuell. Prüfen Sie deshalb vor dem Antrag, ob der Stand oben noch der aktuelle ist.

Rechtlicher Hinweis

Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und keine Steuerberatung. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und dem Steuerberatungsgesetz dürfen wir keine Beratung im Einzelfall leisten und tun das hier auch nicht. Dieser Beitrag ordnet Förderbedingungen allgemein ein und ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung. Programme, Sätze, Höchstbeträge und Fristen ändern sich häufig und teils kurzfristig. Verbindlich sind ausschließlich die Auskunft der jeweiligen Förderstelle, die geltenden Merkblätter und, in Steuerfragen, eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Wir geben die Rechtslage nach bestem Wissen wieder, wir machen sie nicht. Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung ändern sich, und der Stand oben nennt den Tag, an dem wir zuletzt geprüft haben. Bitte sehen Sie vor einer Entscheidung selbst nach, ob sich etwas geändert hat, und holen Sie im Zweifel Auskunft bei der zuständigen Stelle ein.

Quellen

Klima-Insider Redaktion

Recherchiert und geschrieben von der Klima-Insider-Redaktion. Wir verkaufen keine Geräte und montieren nichts, deshalb können wir auch schreiben, wann sich eine Anlage nicht lohnt. Wie wir arbeiten und wo unsere Grenzen liegen, steht in der Methodik und unter Über uns.

Weiterlesen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wird eine Klimaanlage gefördert?

Für reines Kühlen nicht. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn eine reversible Splitanlage als Heizung dient, also als Luft-Luft-Wärmepumpe, und dann nur unter engen Bedingungen. Der Anknüpfungspunkt ist die Heizungsförderung.

Was bedeutet die Werbung mit bis zu 70 Prozent?

Das ist ein Maximalwert aus mehreren Bausteinen, etwa Grundförderung plus Boni für den Austausch einer fossilen Heizung und für geringes Einkommen. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt deutlich darunter. Außerdem beziehen sich die Prozente auf gedeckelte förderfähige Kosten, nicht auf die Rechnungssumme.

Woran scheitern Anträge am häufigsten?

Am Zeitpunkt. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Wer erst montieren lässt und dann beantragt, bekommt nichts. Danach folgen fehlende Listung des Geräts und der fehlende Nachweis, dass die Anlage die Heizlast deckt.

Was ist mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen?

Der ist für viele Haushalte der realistischere Weg, weil er ohne Gerätelisten und Heizlastnachweis auskommt. Voraussetzung sind eine Rechnung und unbare Zahlung. In der Regel gilt: entweder Förderung oder Steuerermäßigung für dieselbe Maßnahme, nicht beides.

Gibt es Förderung in Österreich und der Schweiz?

Beide Länder fördern den Ersatz fossiler Heizungen durch gelistete Systeme, nicht die Klimatisierung. Split-Klimaanlagen finden sich in den Listen meist nicht wieder. Zuständig sind in Österreich Bund, Länder und teils Gemeinden, in der Schweiz die Kantone.